Drohnen bieten Kindern eine Vielfalt an Möglichkeiten. Fotos aufnehmen, Videos bearbeiten und die Schulung der eigenen Motorik. Das Spiel mit der Drohne kann jedoch auch ein jähes Ende nehmen, sofern die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden. Für manche Verstöße werden hohe Bußgelder verhängt oder sogar eine Freiheitsstrafe. Nachfolgend zeigen wir Dir, wie diese im Detail aussehen und was Du tun kannst, um diesen zu entgehen.
Drohnen für Kinder – Klasse beachten
Zunächst ist es sinnvoll, wenn Du beim Kauf der Drohne darauf achtest, welcher Klasse sie entspricht. Alle Mini-Drohnen, die der Klasse C0 entstammen, sind als „Spielzeug-Drohne“ gekennzeichnet und gelten demnach als Spielzeug. Somit kann also nicht viel schiefgehen. Zudem solltest Du darauf achten, dass sie unter 250 Gramm wiegt. Denn ab diesem Gewicht dürfen besagte Drohnen laut der EU-Verordnung seit Januar 2021 erst von Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren geflogen werden.
So hoch fallen Bußgelder aus
Je nachdem, welcher Verstoß begangen wurde, fallen Bußgelder in unterschiedlicher Höhe an. Im Detail sieht dies wie folgt aus:
Verstoß | Höhe des Bußgeldes |
---|---|
Durchführungsverordnung 2019/947: Vorschriften und Verfahren über den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurde nicht beachtet. | bis 50.000 Euro |
Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder Luftverkehrsordnung (LuftVO) | bis 50.000 Euro |
Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (nach §315 StGB) | Freiheitsstrafe von sechs bis zehn Jahren |
Aufnahme und Verbreitung von Aufnahmen jeglicher Art ohne Einwilligung der darauf gezeigten Personen (§201a StGB) | Bußgeld oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren |
Bei der Höhe des Bußgeldes spielt die Bewertung der jeweiligen Situation eine große Rolle. Daher lässt sich diese nicht pauschalisieren. Weitere Informationen zum Thema ist im kostenfreien Ratgeber [1] zu finden.
Wie lassen sich Bußgelder vermeiden?
Um die Zahlung von Bußgeldern zu vermeiden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Du in Anspruch nehmen kannst. Mit dazu gehört:
- EU-Verordnung beachten: In ihr steht genau geschrieben, wo Dein Kind mit einer Drohne fliegen darf, wie hoch, in welcher Entfernung und Weiteres. Zudem sind bestimmte Kennzeichnungen der Drohne in der Verordnung erwähnt, sowie, welche Klassen Dein Kind fliegen sollte und darf. Ein weiterer Bestandteil befasst sich damit, wann Du vor der Inbetriebnahme der Drohne das Ordnungsamt oder die Polizei informieren musst.
- Drohnenführerschein machen: Hat Dein Kind das Alter von 16 Jahren erreicht, ist ein Drohnenführerschein möglich. Dann darf es unter Einhaltung der Auflagen auch andere Drohnenmodelle fliegen und nutzen.
- Versicherung abschließen: Es gibt inzwischen eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die innerhalb Deutschlands sogar Pflicht ist. Ohne diese darf keine Drohne privat oder gewerblich geflogen werden. Die Versicherungsdokumente muss Dein Kind außerdem stets dabei haben, wenn es die Drohne fliegt. Sich hierbei auf die Privathaftpflicht zu verlassen, genügt in der Regel nicht, da sie den Flug von Drohnen nicht zwingend abdeckt.
- Drohnen auf Grundstücken: Es gibt Grundstückseigentümer, die es nicht gerne sehen, wenn auf ihrem Grundstück eine Drohne betrieben wird. Hole daher immer die Einverständnis von diesem ein, bevor Dein Kind die Drohne fliegen lässt.
Tipp: Die meisten Drohnen für Kinder erfüllen in der Regel sämtliche Auflagen, sodass man sie problemlos im eigenen Garten fliegen lassen kann. Sie besitzen keine extreme Flughöhe und legen auch keine große Entfernung zurück. Somit bist Du meist auf der sicheren Seite.
Wo ist der Betrieb von Drohnen verboten?
AInnerhalb der deutschen Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist das Fliegen einer Drohne in den folgenden Bereichen grundsätzlich verboten:
Außerdem gibt es innerhalb der Verordnung die Grundregelung, dass mindestens ein Abstand von 100 Metern zu den folgenden Situationen eingehalten muss:
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- Ansammlung von Menschen
- Jegliche größere Straße (Bundesfern- oder Bundeswasserstraße sowie Bahnanlagen)
- Krankenhaus
- Katastrophengebiet, Unglücksort
- Einsatzorte von Behörden oder Organisationen, die Sicherheitsaufgaben nachgehen
- Militärischen Anlagen, inklusive Organisation, Truppen und mobilen Einrichtungen (zum Beispiel Bundeswehr), sowie deren Übungen und Manöver
- Industrieanlagen
- Justizvollzugsanstalten ( JVA ), sowie sämtliche Einrichtungen, die einen Maßregelvollzug beinhalten
- Energieerzeugungsanlage oder Energieverteilungsanlage
Die spezifischen Details zur besagten Regelung findest Du in der Luftverkehrsordnung (LuftVO), genauer im Paragrafen 21h.
- über Wohngrundstücken
- über Naturschutzgebieten
- innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern von Flugplätzen
- zu Flughäfen muss mindestens ein Kilometer Abstand gehalten werden, bei Start- und Landebahn sollten es mindestens fünf Kilometer sein
- innerhalb von Kontrollzonen
In dem nachfolgendem Link erhalten Eltern Anregungen und Informationen über Kameras:
- [1] ↑ bussgeldkatalog.org
Letzte Aktualisierung der Preise und Informationen von Amazon am 15.01.2025. Affiliate Links und Bilder stammen von der Amazon Product Advertising API.